Warum DATEV-Kanzleien eine eigene KI-Strategie brauchen
Eine KI für DATEV-Kanzleien muss zwei Dinge verbinden: steuerrechtliche Recherche in amtlichen Quellen und den Mandantenkontext aus den DATEV-Beständen der Kanzlei. Generische Chatbots leisten das Erste nur ohne belastbare Belege – und das Zweite gar nicht.
Genau daran scheitern die meisten KI-Einführungen in Kanzleien: Das Tool kennt zwar das Steuerrecht in groben Zügen, aber nicht Ihre Mandanten. Jede Antwort bleibt abstrakt, jede Fundstelle muss nachrecherchiert werden, und die Daten liegen ohnehin in DATEV. Wer auf DATEV arbeitet, braucht keine weitere Insellösung mit eigenem Datensilo, sondern eine KI, die mit der vorhandenen DATEV-Welt funktioniert.
So arbeitet Arminius mit Ihren DATEV-Beständen
- Anbindung Ihrer DATEV-Bestände. Die Mandantenbestände Ihrer Kanzlei werden an Ihren isolierten Kanzlei-Bereich angebunden – eine eigene Datenbank, getrennt von allen anderen Kanzleien.
- Frage stellen wie einem Kollegen. Zum Beispiel: „Welche Risiken hat die geplante Umstrukturierung unseres Mandanten X?" Arminius durchsucht Gesetze, BFH-Rechtsprechung, BMF-Schreiben, Richtlinien und Ihre eigenen Kanzleidokumente in einer Suche – und bezieht den konkreten Mandanten ein.
- Antwort mit geprüften Fundstellen. Jede Antwort wird automatisch mit Originalquellen belegt und verifiziert. Auf Wunsch erstellt Arminius direkt einen E-Mail-Entwurf für die Mandantenkommunikation.
Was das im Alltag bringt
- Recherche in Minuten statt Stunden – amtliche Quellen und Kanzleiwissen in einer einzigen Suche.
- Antworten am konkreten Fall statt abstrakt – Rechtsfragen werden im Kontext des jeweiligen Mandanten beantwortet.
- Kanzleiwissen wiederfinden – frühere Gutachten und Schriftsätze Ihrer Kanzlei fließen in die Antworten ein.
- E-Mail-Entwürfe – Mandantenkommunikation wird vorbereitet, der Berufsträger prüft und versendet.
- 16 % Zeitersparnis, im Pilotbetrieb gemessen – beide Module zusammen: 11 % durch Recherche mit Mandantendaten, 5 % durch E-Mail-Vorbereitung.
Sicherheit für Berufsgeheimnisträger
Mandantendaten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB. Arminius ist technisch und organisatorisch auf diese Pflicht ausgelegt:
- Hosting ausschließlich in deutschen Rechenzentren – semantische Verarbeitung in Deutschland.
- Getrennte Kanzlei-Bereiche – eigene Datenbank je Kanzlei, kein geteilter Datenraum.
- Verschlüsselung – TLS 1.3 bei der Übertragung, AES-256 für gespeicherte Dokumente mit eigenem Schlüssel je Kanzlei.
- Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO – inklusive protokollierter Löschung.
- Kein Training mit Kundendaten – Ihre Dokumente werden niemals zum Training von KI-Modellen verwendet.
- Pflicht-Zwei-Faktor-Authentifizierung – für alle Nutzer, nicht deaktivierbar.
Und was ist mit DATEV Copilot?
Der DATEV Copilot ist eine sinnvolle Ergänzung für Alltagstexte – E-Mails formulieren, Texte zusammenfassen, Schreiben entwerfen. Die mandantenbezogene steuerrechtliche Recherche über den gesamten Bestand Ihrer Kanzlei deckt er jedoch nicht ab. Was der Copilot konkret kann und wo seine Grenzen liegen, haben wir mit Belegen aufbereitet: Kann der DATEV Copilot auf Mandantendaten zugreifen? und DATEV-Copilot-Alternative.
Sehen Sie Arminius an Ihren eigenen DATEV-Fällen
Im unverbindlichen Beratungsgespräch zeigen wir Arminius live – gern anhand typischer Fälle aus Ihrer Kanzlei.
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Häufige Fragen
Welche KI funktioniert mit DATEV?
DATEV selbst bietet mit dem DATEV Copilot eine KI für Alltagstexte. Für die mandantenbezogene steuerrechtliche Recherche braucht es eine Lösung, die die DATEV-Bestände der Kanzlei anbindet. Arminius durchsucht Gesetze, BFH-Rechtsprechung, BMF-Schreiben, Richtlinien und die eigenen Kanzleidokumente in einer Suche und beantwortet Rechtsfragen im Kontext konkreter Mandanten.
Wie kommt die KI an unsere DATEV-Daten?
Die Mandantenbestände Ihrer Kanzlei werden an Ihren isolierten Kanzlei-Bereich angebunden – mit eigener Datenbank und eigenem Verschlüsselungsschlüssel je Kanzlei. Danach stehen die Bestände für Kombinationsabfragen zur Verfügung. Die Details der Anbindung besprechen wir im Erstgespräch.
Ist das mit § 203 StGB und der DSGVO vereinbar?
Arminius ist technisch und organisatorisch auf die Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB ausgelegt: Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO inklusive protokollierter Löschung, Hosting ausschließlich in deutschen Rechenzentren, getrennte Kanzlei-Bereiche mit eigener Datenbank, TLS 1.3 und AES-256-Verschlüsselung, kein Training mit Kundendaten, Pflicht-Zwei-Faktor-Authentifizierung. Die vollständigen Unterlagen zeigen wir Ihnen im Gespräch.
Was kostet Arminius?
Der Preis richtet sich nach der Größe Ihrer Kanzlei und den eingesetzten Modulen. Ein konkretes Angebot erhalten Sie im unverbindlichen Erstgespräch.
Ersetzt Arminius DATEV?
Nein. DATEV bleibt das führende System Ihrer Kanzlei. Arminius ergänzt es um das, was bisher fehlt: KI-gestützte steuerrechtliche Recherche mit Mandantenkontext und geprüften Originalquellen sowie die Vorbereitung von Mandanten-E-Mails.