Was die DATEVconnect-Schnittstelle leistet
DATEVconnect ist eine von DATEV bereitgestellte Schnittstellenfamilie, über die andere Programme strukturiert auf bestimmte DATEV-Daten und -Funktionen zugreifen können. Statt dass Mitarbeitende Informationen manuell aus DATEV heraussuchen und in ein anderes Werkzeug kopieren, kann eine angebundene Anwendung freigegebene Daten direkt verarbeiten – soweit die Kanzlei den Zugriff einrichtet und freigibt.
Für KI-Lösungen ist das der entscheidende Hebel. Eine KI, die nur allgemeines Steuerwissen kennt, beantwortet abstrakte Fragen. Eine KI, die den konkreten Mandanten kennt, beantwortet die Frage, die in der Kanzlei tatsächlich gestellt wird: Wie ist die Rechtslage – bezogen auf diesen Mandanten?
Warum die Schnittstelle allein nicht genügt
Ein reiner Datenzugriff über eine Schnittstelle ist die halbe Miete. Sobald Mandantendaten aus DATEV in eine KI-Anwendung fließen, gelten die vollen Anforderungen an die Verschwiegenheit nach § 203 StGB und an den Datenschutz. Entscheidend ist deshalb, was nach dem Zugriff mit den Daten passiert:
- Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO – der Anbieter verarbeitet die Daten weisungsgebunden und vertraglich abgesichert.
- Getrennte, verschlüsselte Datenhaltung – idealerweise ein eigener, isolierter Bereich je Kanzlei, kein gemeinsamer Datentopf.
- Kein Training mit Ihren Daten – Mandantendaten dürfen nicht in die Modellentwicklung des Anbieters einfließen.
- Nachvollziehbare Quellenbelege – damit der Berufsträger jede Antwort prüfen kann, statt ihr blind zu vertrauen.
Erst die Kombination aus geregeltem Datenzugriff und einer auf die Berufsverschwiegenheit ausgelegten Verarbeitung macht eine KI-Anbindung für Kanzleien tragfähig.
Wie Arminius DATEV-Daten anbindet
Arminius ist darauf ausgelegt, die DATEV-Mandantenbestände der Kanzlei anzubinden und Rechtsfragen direkt im Kontext der konkreten Mandantendaten zu beantworten – ohne dass Sie jede Unterlage einzeln hochladen müssen. Dabei gelten durchgängig die Grundsätze, die für Berufsgeheimnisträger zählen: Verarbeitung in einem isolierten Kanzlei-Bereich, ausschließlich in deutschen Rechenzentren, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und kein Training von KI-Modellen mit Ihren Daten.
Der eigentliche Mehrwert entsteht dort, wo Arminius diese Mandantendaten mit der amtlichen Rechtslage verbindet: Gesetze, BFH-Rechtsprechung und BMF-Schreiben, verknüpft mit dem konkreten Fall – und jede Antwort mit Originalquellen belegt. Mehr dazu im Überblick zur DATEV-Integration.
Sicherheit: gebaut für die Verschwiegenheit des Steuerberaters
- Hosting ausschließlich in Deutschland – Betrieb in deutschen Rechenzentren, getrennte Kanzlei-Bereiche mit eigener Datenbank je Kanzlei.
- Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO – inklusive vollständiger, protokollierter Löschung (Art. 17 DSGVO).
- Verschlüsselung – TLS 1.3 bei der Übertragung, AES-256 für gespeicherte Dokumente mit eigenem Schlüssel je Kanzlei.
- Kein Training mit Ihren Daten – Mandantendaten werden niemals zum Training von KI-Modellen verwendet.
- Pflicht-Zwei-Faktor-Authentifizierung – für alle Nutzer, nicht deaktivierbar.
DATEV-Anbindung in Ihrer Kanzlei besprechen
Im unverbindlichen Beratungsgespräch zeigen wir, wie Arminius mit Ihren Mandantendaten arbeitet – und klären die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Kanzlei.
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Häufige Fragen zur DATEVconnect-Schnittstelle und KI
Was ist die DATEVconnect-Schnittstelle?
DATEVconnect ist eine von DATEV bereitgestellte Schnittstellenfamilie, über die andere Programme strukturiert auf bestimmte DATEV-Daten und -Funktionen zugreifen können. Sie ist die technische Grundlage, auf der externe Anwendungen – etwa eine KI-Lösung – mit den in DATEV geführten Mandanten- und Rechnungswesendaten arbeiten können, soweit die Kanzlei das freigibt.
Kann ich eine KI über DATEVconnect an DATEV anbinden?
Grundsätzlich ja: Eine KI-Lösung kann über eine DATEV-Schnittstelle auf freigegebene Mandantendaten zugreifen, statt dass Mitarbeitende Daten manuell heraussuchen und kopieren. Entscheidend ist, dass der Zugriff kontrolliert, protokolliert und auf das Notwendige beschränkt erfolgt und die Daten anschließend datenschutz- und §203-konform verarbeitet werden. Eine reine Schnittstelle allein ersetzt diese Anforderungen nicht.
Ist die Anbindung von KI an DATEV-Daten §203-konform?
Sie kann es sein, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Mandantendaten aus DATEV unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB. Eine KI-Anbindung sollte daher auf einem Auftragsverarbeitungsverhältnis nach Art. 28 DSGVO beruhen, die Daten in einer geschützten, getrennten Umgebung verarbeiten und sie nicht zum Training von Modellen verwenden. Arminius ist genau darauf ausgelegt.
Wie bindet Arminius DATEV-Daten an?
Arminius bindet die DATEV-Mandantenbestände der Kanzlei an, um Rechtsfragen direkt im Kontext der konkreten Mandantendaten zu beantworten – statt jede Unterlage einzeln hochzuladen. Die Daten werden in einem isolierten Kanzlei-Bereich verarbeitet, ausschließlich in deutschen Rechenzentren, mit Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und ohne Training von KI-Modellen mit Ihren Daten.
Worauf sollte ich bei einer KI mit DATEV-Anbindung achten?
Achten Sie auf vier Punkte: einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, getrennte und verschlüsselte Datenhaltung je Kanzlei, den ausdrücklichen Verzicht auf Training mit Ihren Daten und nachvollziehbare Quellenbelege zu jeder KI-Antwort. So bleibt die Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB gewahrt und die fachliche Verantwortung prüfbar beim Berufsträger.